
Anerkannte Betreuungsangebote (nach SGB XI, § 45 b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4) für Pflegebedürftige mit erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Die Leistungen können bis zu 100 Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 200 Euro (erhöhter Betrag) monatlich von der Pflegekasse erstattet werden. Voraussetzung ist die Feststellung des zusätzlichen Betreuungsbedarfs durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Betreuung kann als Gruppenangebot angeboten werden oder findet in Form von Einzelbetreuung im häuslichen Umfeld oder durch gemeinsame Freizeitgestaltung statt.
Wir beraten und unterstützen Sie bei
Wir führen Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) durch
Die Vergütung übernimmt die Pflegekasse. Jede pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen erhalten eine situationsgerechte Beratung, die in der häuslichen Pflege unterstützend wirkt.
Zulassung: Az: 34.04.01-60-1124
© 2012 EUKOBA e.V. Alle Rechte vorbehalten.