Das Fälschen von Gütesiegeln und Prüfempfehlungen ist kein Kavaliersdelikt

 

EURECERT®

Falsche Angaben/Barriere gefunden

EURECERT® Gütesiegel sollen für Inhaber von Objekten, vor allem im Freizeit-, Kultur- oder Tourismussektor und Herstellern von Produkten einen Mehrwert im Bereich Marketing bedeuten und Ihnen als Verbraucher als wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl Hilfestellung leisten. Leider kann es auch bei uns zu missbräuchlicher Verwendung unseres Gütesiegels kommen. Objekte oder Produkte werden, ohne dass sie von uns hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit geprüft wurden, mit unserem EURECERT® Gütesiegel versehen oder aber Anbieter verändern Ihre Objekte und Produkte nach erfolgter Prüfung unzulässig bzw. tragen es trotz Nutzungsentzuges.

Bei Missbrauch erfolgt unverzüglich eine Abmahnung, bei Verstößen gegen unsere Durchführungsbestimmungen kann das Gütesiegel entzogen werden. Bisher konnten wir eine missbräuchliche Nutzung verhindern.

Aktiver Verbraucherschutz

Was können Sie tun?

Wenn Ihnen etwas auffällt oder merkwürdig vorkommt, setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung. Wir werden Ihren Hinweisen unmittelbar nachgehen und bedanken uns für Ihr aufmerksames Verhalten.


© Die EURECERT® Darstellung, Idee und Konzept sowie zugrundeliegende Prüfrichtlinien, Bewertungsschemata, die Klassifizierung und Nutzergruppeneinteilung sind geistiges Eigentum des Europäischen Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit und urheberrechtlich geschützt. An- und Verwendung des Systems oder der Texte und Grafiken, auch in Teilen, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Rechteinhabers gestattet. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.