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Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung 2010 bis 2020 

1. Engagement für ein barrierefreies Europa 

In der Europäischen Union (EU) hat jede sechste Person eine leichte bis schwere Behinderung. Das sind etwa 80 Millionen Menschen, die wegen umwelt- und einstellungsbedingter Barrieren häufig an einer vollen Teilhabe an der Gesellschaft und Wirtschaft gehindert werden. Für Menschen mit Behinderungen liegt die Armutsquote 70 % über dem Durchschnitt, was teilweise durch ihren eingeschränkten Zugang zur Arbeitswelt bedingt ist. Mehr als ein Drittel der über 75-Jährigen haben Behinderungen, die sie in gewissem Maße beeinträchtigen, und über 20 % sind erheblich beeinträchtigt. Diese Prozentsätze dürften weiter ansteigen, da die Bevölkerung in der EU immer älter wird. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ein umfassendes Mandat zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation von Menschen mit Behinderungen.

 

  • In Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) ist Folgendes niedergelegt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ Artikel 26 lautet: „Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.“ Überdies verbietet Artikel 21 jede Diskriminierung wegen einer Behinderung.
  • Aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die Union verpflichtet, bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen Diskriminierungen aus Gründen einer Behinderung zu bekämpfen (Artikel 10); außerdem ist sie befugt, Rechtsvorschriften zur Bekämpfung solcher Diskriminierungen zu erlassen (Artikel 19).
  • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-Übereinkommen), das erste rechtsverbindliche internationale Menschenrechtsinstrument, bei dem die EU und ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, wird in Bälde in der ganzen EU Geltung haben. Das VN-Übereinkommen legt fest, dass die Vertragsstaaten alle Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen schützen und fördern.

 

Laut VN-Übereinkommen zählen zu den Menschen mit Behinderungen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Hindernisse für ein barrierefreies Europa abzubauen, und somit verschiedenen Entschließungen des Europäischen Parlaments und des Rates aus jüngster Zeit Folge leisten. Die vorliegende Strategie gibt den Rahmen für Maßnahmen auf europäischer Ebene vor, mit denen – zusammen mit nationalen Maßnahmen – den vielfältigen Problemen von Männern, Frauen und Kindern mit Behinderungen begegnet werden soll.

 

Eine uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ist wesentlich, soll die Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum erfolgreich sein. Der Aufbau einer Gesellschaft, die niemanden ausschließt, eröffnet auch Marktmöglichkeiten und fördert die Innovation. Angesichts der Nachfrage seitens einer wachsenden Zahl von immer älter werdenden Verbrauchern sprechen stichhaltige wirtschaftliche Argumente dafür, Dienstleistungen und Produkte allen zugänglich zu machen. So ist z.B. der EU-Markt für Hilfsmittel (mit einem geschätzten Jahreswert von über 30 Mrd. EUR) nach wie vor zersplittert, und diese Produkte sind teuer. Die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen werden den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen nicht in angemessener Weise gerecht, genauso wenig die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Der Zugang zu zahlreichen Waren und Dienstleistungen sowie zu einem Großteil des baulichen Umfelds ist nach wie vor unzureichend.

 

Es besteht dringender Handlungsbedarf, umso mehr, als der Konjunktur-abschwung sich negativ auf die Situation von Menschen mit Behinderungen ausgewirkt hat. Mit der Strategie werden verbesserte Lebensbedingungen für den Einzelnen und gleichzeitig vielfältige Vorteile für die Gesellschaft und die Wirtschaft ohne ungebührliche Belastung von Industrie und Verwaltungen angestrebt.

 

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Quelle: Europäische Kommission KOM(2010) 636


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