
In der Europäischen Union (EU) hat jede sechste Person eine leichte bis schwere Behinderung. Das sind etwa 80 Millionen Menschen, die wegen umwelt- und einstellungsbedingter Barrieren häufig an einer vollen Teilhabe an der Gesellschaft und Wirtschaft gehindert werden. Für Menschen mit Behinderungen liegt die Armutsquote 70 % über dem Durchschnitt, was teilweise durch ihren eingeschränkten Zugang zur Arbeitswelt bedingt ist. Mehr als ein Drittel der über 75-Jährigen haben Behinderungen, die sie in gewissem Maße beeinträchtigen, und über 20 % sind erheblich beeinträchtigt. Diese Prozentsätze dürften weiter ansteigen, da die Bevölkerung in der EU immer älter wird. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ein umfassendes Mandat zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation von Menschen mit Behinderungen.
Laut VN-Übereinkommen zählen zu den Menschen mit Behinderungen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Hindernisse für ein barrierefreies Europa abzubauen, und somit verschiedenen Entschließungen des Europäischen Parlaments und des Rates aus jüngster Zeit Folge leisten. Die vorliegende Strategie gibt den Rahmen für Maßnahmen auf europäischer Ebene vor, mit denen – zusammen mit nationalen Maßnahmen – den vielfältigen Problemen von Männern, Frauen und Kindern mit Behinderungen begegnet werden soll.
Eine uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ist wesentlich, soll die Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum erfolgreich sein. Der Aufbau einer Gesellschaft, die niemanden ausschließt, eröffnet auch Marktmöglichkeiten und fördert die Innovation. Angesichts der Nachfrage seitens einer wachsenden Zahl von immer älter werdenden Verbrauchern sprechen stichhaltige wirtschaftliche Argumente dafür, Dienstleistungen und Produkte allen zugänglich zu machen. So ist z.B. der EU-Markt für Hilfsmittel (mit einem geschätzten Jahreswert von über 30 Mrd. EUR) nach wie vor zersplittert, und diese Produkte sind teuer. Die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen werden den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen nicht in angemessener Weise gerecht, genauso wenig die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Der Zugang zu zahlreichen Waren und Dienstleistungen sowie zu einem Großteil des baulichen Umfelds ist nach wie vor unzureichend.
Es besteht dringender Handlungsbedarf, umso mehr, als der Konjunktur-abschwung sich negativ auf die Situation von Menschen mit Behinderungen ausgewirkt hat. Mit der Strategie werden verbesserte Lebensbedingungen für den Einzelnen und gleichzeitig vielfältige Vorteile für die Gesellschaft und die Wirtschaft ohne ungebührliche Belastung von Industrie und Verwaltungen angestrebt.

Quelle: Europäische Kommission KOM(2010) 636
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