
Vorab zur Einstimmung auf das Thema zeigen wir Ihnen hier einen Film der Aktion Mensch, die in 80 Sekunden Inklusion erklären
Filmbeitrag: © Aktion Mensch
Die Forderung nach Sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen. Unterschiede und Abweichungen werden im Rahmen der sozialen Inklusion bewusst wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung eingeschränkt oder gar aufgehoben. Ihr Vorhandensein wird von der Gesellschaft weder in Frage gestellt noch als Besonderheit gesehen. Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle barrierefrei bewegen können sollen. Inklusion beschreibt dabei die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden. Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen, nicht erreichbare Normen zu erfüllen, vielmehr ist es die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen sich Personen mit Besonder-heiten einbringen und auf die ihnen eigene Art wertvolle Leistungen erbringen können. Ein Beispiel für Barrierefreiheit ist, jedes Gebäude rollstuhlgerecht zu gestalten. Aber auch Barrieren im übertragenen Sinn können abgebaut werden, beispielsweise indem ein sehbehinderter Mensch als Telefonist oder als Sänger arbeitet.
Eine zentrale Bedeutung hat das Prinzip der Sozialen Inklusion in der UN-Behindertenrechts-konvention:In der Konvention wird auch die Zielsetzung eines verstärkten Zugehörigkeitsgefühls („enhanced sense of belonging“) aufgeführt. Der Begriff des Zugehörigkeitsgefühls gehörte bislang nicht zum etablierten Vokabular des Menschenrechtsdiskurses. Er steht symbolisch für eine spezifische Stoßrichtung der Behindertenkonvention, die gegen die Unrechtserfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung eine freiheitliche und gleichberechtigte soziale Inklusion einfordert.
Dort, wo Inklusion als sozialpolitisches Konzept gelingt, werden separierende Einrichtungen überflüssig. Das Prinzip Inklusion drückt umfassende Solidarität mit Menschen aus, die zwar einen Hilfebedarf haben, aber eben oft nicht in einem umfassenden Sinn „hilfsbedürftig“ sind (etwa im Sinne des Merkzeichens „H“ im Schwerbehindertenrecht). Soziale Inklusion bedeutet, heute bestehende Sondereinrichtungen wie etwa Heime für Menschen mit Behinderung abzuschaffen. Soziale Inklusion dient der Norm der Gleichstellung.
Eine besondere Form der Sozialen Inklusion stellen Arrangements dar, in denen das Konzept „Behinderung“ in Frage gestellt wird, wie etwa in Dunkel-restaurants, in denen sich Sehende als die eigentlichen Menschen mit Defiziten erweisen. Sehende können wegen der Dunkelheit ihr Nicht-Sehen-Können, anders als blinde Menschen, nicht kompensieren. In unseren GIPS-Schulungen findet ebenfalls ein Rollentausch statt. So fungieren Menschen mit Behinderung als Dozenten und Nicht Behinderte erfahren als Schüler, wie es ist, eine Behinderung zu haben und wie man damit lebt. So findet Kommunikation und Sensibiliiserung statt, gegenseitiges Verständnis zwischen behinderten und nicht-behinderten Menschen.
Quelle: Wikipedia "Soziale Inklusion", lizenziert gemäß CC-BY-SA.
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