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Die UN-Behindertenrechtskonvention
und die Agenda 22 

Menschen mit Behinderung einbeziehen in Prozesse

alles inklusive - Die UN Konvention

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihr Fakultativprotokoll nun auch für Deutschland verbindlich. Nachdem eine Delegation aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ratifikationsurkunde 30 Tage zuvor bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt hatte, ist Deutschland 50. Vertragspartei der Konvention geworden.

Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 stellt einen Meilenstein in der Behindertenpolitik dar, indem sie den Menschenrechtsansatz einführt und das Recht auf Selbstbestimmung und Partizipation für Menschen mit Behinderungen formuliert sowie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft fordert.

Gemäß Artikel 9 des Gesetzes soll im öffentlichen Raum ein Höchstmaß an Barrierefreiheit und Zugänglichkeit hergestellt werden, um Menschen mlt Behinderung eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Desweiteren sollen außerdem geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Herstellung und Einhaltung der Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für Sie bereitgestellt werden, zu prüfen und zu überwachen.


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