
Das Euregio Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit sieht seine vorrangige Aufgabe in der Gestaltung und Sicherung einer barrierefreien Umwelt und der Schaffung eines Höchstmasses an Selbst-bestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Als Beratungs-, Schulungs- und Informationszentrum stehen wir in Fragen zu den Themen Gütesicherung - Beratung - Schulung - Qualität und Zugänglichkeit zur Verfügung. Unsere Leistungen richten sich hierbei sowohl an Menschen mit Behinderung, Senioren und Familien, gleichwie an Behörden, Kommunen, Unternehmen und Dienstleister.

Das RAL Gütezeichen barrierefrei unterstützt Unternehmen, Barrierefreiheit nachhaltig umzusetzen. Es ist branchen-übergreifend und Betriebsgrößen un-abhängig. Bei der Gütesicherung geht es darum, möglichst passgenaue Lösungen zu finden und umzusetzen. Dieser Prozess berücksichtigt sowohl die Bedürfnisse der Nutzer (Wir alle) sowie die Möglichkeiten der jeweiligen Unternehmen.

Inklusionskonzepte -
Vielfalt erkennen und nutzen
Inklusion versteht die Verschiedenheit (Heterogenität) von Menschen als bereichernde Vielfalt und versucht, sie aktiv zu nutzen. Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess. Inklusion ist eine Leitidee, an der wir uns konsequent orientieren und an die wir uns kontinuierlich annähern, selbst wenn wir sie nie vollständig erfüllen können.
Der Verein setzt sich mit seinen Mitgliedern durch Projekte, Aktionen und seine Arbeit für innovative und wegweisende Lösungen ein, die in höchstem Maße Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Ausgehend vom Recht auf Selbstbestimmung und der Eigenverantwortung der Menschen mit Behinderung möchten wir neue, am Einzelnen und seinen individuellen Bedürfnissen ausgerichteten, Ideen und Konzepte entwickeln und diese behinderten-gerecht umsetzen.
sind Menschen, " wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist." BGG, § 3
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland in Kraft. Die Konvention präzisiert und ergänzt bereits bestehende menschenrechtliche Standards unter dem besonderen Blickwinkel der Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereichung in der Gesellschaft verstanden. Die Konvention fordert von Staat und Gesellschaft die freiheitliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung.
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