EURECERT®

Ablauf des EURECERT® Güte- & Prüfverfahrens

Abbildung des Prüfverfahrens

 

Was unterscheidet EURECERT® von anderen Systemen?

 

Weil Güte mehr ist als Qualität

Das Verfahren der EURECERT® Güteprüfung ist generell ein freiwilliges und privatrechtlich organisiertes Güteprüfverfahren und keine Bewertung der Konformität im Sinne der EU-Verordnung 765/2008. Diese Verordnung versucht, einen europäischen Harmonisierungsgedankens zu fördern, der Objekte, Produkte und Dienstleistungen nach europaweit geltenden einheitlichen Maßstäben bewerten soll. Obwohl auch wir uns für länderübergreifend einheitliche Güterichtlinien einsetzen, kann das Verfahren der EURECERT® Güteprüfung auch nicht ersatzweise für solche Konformitätsbewertungen angewendet werden. Die Begründung hierfür ist allerdings nicht rechtlicher Natur oder wertet unser Gütesiegel ab. Ganz im Gegenteil weisen nämlich mit dem EURECERT® Gütesiegel ausgezeichnete Objekte, Produkte und Dienstleistungen generell ein nachweisbares Mehr im Gegensatz zu, anhand national und/oder europäisch harmonisierter Regelwerke, bewerteter Konformität auf. Dies möchten wir anhand des Beispiels Treppe aufzeigen:

EURECERT EU-GS 904 im Vergleich DIN 18040 verdeutlichen:

 

EU-GS 904

[...] Generell sind nur geradlinige Treppenläufe geeignet, um Barrierefreiheit im Sinne aller Nutzergruppen gemäß Punkt 1.2 umzusetzen. Deshalb sind gewendelte Treppentypen grundsätzlich zu vermeiden. [...]

[...] 1.1. Die in diesem Abschnitt notierten Güte- und Prüfbestimmungen sind für alle öffentlich zugänglichen Objekttreppen im Innenbereich und zum Objekt zugehörigen Außenbereichen anzuwenden.
[...] 1.3. Die in diesem Abschnitt notierten Güte- und Prüfbestimmungen gelten generell auch für Objekttreppen, die durch eine Mobilitätsalternative (z.B. Rampe oder Aufzug) für z.B. die Nutzergruppen: Rollstuhlfahrer/Innen, Rollatornutzer/Innen, Nutzer/Innen mit mobiler Einkaufshilfe oder Eltern mit Kinderwagen ergänzt wurden, um eine gesamtgesellschaftliche Barrierefreiheit herzustellen. [...]

 

DIN 18040-1

[...] Ab einem Innendurchmesser des Treppenauges von 200 cm sind auch gebogene Treppenläufe möglich. [...]

Tiefergreifende Regelungen gibt es hier nicht.

 

In Deutschland stürzen pro Jahr über 600.000 Personen auf Treppen mit oft schwerwiegenden Folgen, über 1.000 sterben daran. Auf Treppen starben z. B. 2010 nahezu doppelt so viele Menschen wie bei Motorradunfällen! Die Gegenüberstellung der Statistik tödlicher Treppenunfälle und tödlicher Unfälle in PKWs zeigt: Während in den letzten 12 Jahren die Verkehrsunfälle mit Todesfällen um 61% abnahmen [Quelle: ADAC], stiegen im gleichen Zeitraum die Anzahl der Treppenunfälle mit Todesfolge um 15%.

 

Gleiches gilt für den Vergleich EURECERT® mit exisitierenden Qualitätsmanagementsystemen. Das QM beschreibt z.B. Prozesse der Produktherstellung unabhängig von der Wertigkeit und Güte eines Produktes. Aufgrund dieses Umstandes kann ein QM-System EURECERT® nicht ersetzen, aber als Instrument der Eigenüberwachung von unseren EURECERT® Gütesiegelinhabern eingesetzt werden. Der EURECERT®-Kontrollausschuss hat nach intensiven Beratungen den EUKOBA e.V. jüngst im Sinne der eigenen und internen Zukunftsplanung damit beauftragt, zu prüfen, ob eine Feststellung der Akkreditierungsfähigkeit der EURECERT® Güteprüfung für Barrierefreiheit als Konformitätsbewertungsprogramm bei der DAkkS sinnvoll ist.

 

Niedrigschwelligkeit bedeutet Barrierearmut

Deutschland ist berühmt für seine "German Gründlichkeit". Beim Auto sorgt der TÜV durch eine intensive, neutrale und unabhängige Prüfung dafür, dass jedes Fahrzeug für Verkehrssicherheit steht. In der Barrierefreiheit scheint sich dieses Gründlichkeits-Bewusstsein allerdings noch nicht durchgesetzt zu haben. Bestehende Kennzeichnungssysteme, "Zertifizierungen", Qualitätszeichen und Siegel sind größtenteils lokal angesiedelt oder landesweite und bundesweite Projekte. Die meisten von Ihnen sind privatrechtlich - gemeinnützig organisiert, die überregionalen Projekte werden staatlich und/oder branchenintern gefördert oder sind kommerzielle Anbieter. Kleinere Projekte vergeben Ihre Auszeichnungen meist kostenlos oder gegen geringe Gebühr. Die größeren Projekte erheben für Ihre Leistungen Gebühren gestaffelt nach Größe des Prüfbereichs.

Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass jede Initiative im Bereich Barrierefreiheit eine gute und wichtige Initiative im Sinne der Sache darstellt. Vorausgesetzt allerdings, sie bietet einen Mehrwert für die Nutzer, trägt zur Bewusstseinsbildung bei und ist für Unternehmer eine zielführende und nützliche Hilfestellung. Diesen Anspruch erfüllen diese Systeme leider nicht.

Bedauerlicherweise sind hierbei nicht nur die Verbraucher, sondern auch die teilnehmenden Anbieter Leidtragende dieser Systeme. Niedrigschwellige oder barrierearme Gebäude und Objekte sind nicht barrierefrei Hierbei ist den Anbietern solcher Systeme in den meisten Fällen noch nicht einmal böse Absicht zu unterstellen. Hinter diesen gut gemeinten Initiativen verbergen sich aber Gefahren:

  1. Geprüften Anbietern wird ein Gefühl von:"Wir haben alles getan, wir sind barrierefrei!" vermittelt. Das böse Erwachen kommt dann, bei der ersten Beschwerde eines Kunden über eine Barriere, weil nicht umfassend geprüft wurde. Das ist noch unangenehmer, wenn der Anbieter für die Prüfung gezahlt hat.
  2. Es gibt allerdings auch Anbieter, die ein solches Label unüberlegterweise als Alibi missbrauchen. Sie bedenken hierbei nicht, welchen Imageschaden Sie sich damit selbst zufügen.
  3. Leider Gottes gehören auch politisch Verantwortliche zu vorgenannter Gruppe, die diese Initiativen nutzen, um aufzuzeigen, dass man sich seiner Bürgerverantwortung bewusst ist oder die irrtümlicherweise denken, mit dieser Initiative sind wir auf dem richtigen Weg zur Barrierefreiheit, nicht wissend, dass das bestehende System genau der falsche Weg ist.
  4. Besucher und Kunden, die im Internet recherchieren und auf Labels solcher Initiativen stossen, weil Unternehmer z.B. damit werben: "Wir sind geprüft barrierefrei!",haben Vorstellungen von Barrierefreiheit, die dann vor Ort nicht erfüllt werden. Dies schadet allen Beteiligten.

© Die EURECERT® Darstellung, Idee und Konzept sowie zugrundeliegende Prüfrichtlinien, Bewertungsschemata, die Klassifizierung und Nutzergruppeneinteilung sind geistiges Eigentum des Europäischen Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit und urheberrechtlich geschützt. An- und Verwendung des Systems oder der Texte und Grafiken, auch in Teilen, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Rechteinhabers gestattet. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.