EURECERT®

Das EURECERT® Gütesiegel als Ausschreibungsgrundlage für die öffentliche Auftragsvergabe gemäß Artikel 43 Richtlinie 2014/24/EU

Wer sich schon einmal mit Ausschreibungen befasst hat, weiß, wie umfangreich die Anforderungen der Vergabeverordnung sind. Nutzen Sie die EURECERT® Güte- und Prüfbestimmungen und minimieren Sie Zeit und Aufwand Ihres Ausschreibungsvorhabens. Für Ausschreibungen gilt vor allem: Transparenz der Vergabekriterien, Benachteiligungsverbot und Gleichbehandlung. Für öffentliche Ausschreibungen ist zudem Wirtschaftlichkeit geboten. Mit unseren Güte- & Prüfbestimmungen EU-GS 904 zum EURECERT® Gütesiegel für Barrierefreiheit steht Ihnen ein transparentes Regelwerk zur Verfügung, dass diese Anforderungen abdeckt.

Im Gegensatz zur DIN 18040 beinhalten unsere Güte- und Prüfbestimmungen EU-GS 904 weitaus mehr und detailliertere Kriterien, die für die barierefreie Umsetzung Ihres Bauvorhabens wichtig sind. Dazu zählen ein erweiterter Nutzerkreis, pragmatische und alternative Umsetzungslösungen sowie Bauteile, die diese Norm nicht oder nicht mehr berücksichtigt oder zu denen die Hinzuziehung weiterer Normenwerke erforderlich wäre. Deshalb können Sie unsere Güte- und Prüfbestimmungen als Kriterienkatalog für Ihre Ausschreibung verwenden, um sicherzustellen, dass die Gewerke barrierefrei umgesetzt und barrierefreie Produkte durch Bieter angeboten werden können.

Wichtig für Ihre Entscheidung ist auch der Hinweis, dass es nicht erforderlich ist, dass Ihre Bieter unser EURECERT® Gütesiegel zwingend besitzen müssen, es aber zwingend erforderlich ist, dass die Bieter unsere Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen.


© Die EURECERT® Darstellung, Idee und Konzept sowie zugrundeliegende Prüfrichtlinien, Bewertungsschemata, die Klassifizierung und Nutzergruppeneinteilung sind geistiges Eigentum des Europäischen Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit und urheberrechtlich geschützt. An- und Verwendung des Systems oder der Texte und Grafiken, auch in Teilen, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Rechteinhabers gestattet. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

 

EURECERT® Gütesiegel als Ausschreibungsgrundlage
Ausschreibungen

Das EURECERT® Gütesiegel als Ausschreibungsgrundlage für die öffentliche Auftragsvergabe gemäß Artikel 43 Richtlinie 2014/24/EU.

mehr
BPASS® Güteerhebung
BPASS® Güteerhebung

BPASS® - Das international prämierte europäische Erhebungs- und Prüfsystem für barrierefreie Objekte und Produkte

mehr
Jeder hat ein Handicap. Die Initiative
Jeder hat ein Handicap

Güteverfahren für Golfclubs, die dem Anspruch an Inklusion und Barrierefreiheit gerecht werden möchten.

mehr