EURECERT®

Ihr Weg zum Gütesiegel

Grundlage jeder Güteprüfung in unserem Hause sind die Prüfbestimmungen EU-GS 904. Damit wir Ihr Objekt, Produkt oder Ihre Dienstleistung nach diesen Richtlinien prüfen können, müssen wir es zunächst kennenlernen. Wie sich Ihr Weg zum Gütesiegel darstellen kann, erklären wir Ihnen auf dieser Seite Schritt für Schritt. Selbstverständlich steht Ihnen unser Team während des gesamten Ablaufes oder im Vorfeld für Fragen zur Verfügung.

 

 Antragsformular ausfüllen

Füllen Sie bitte den Antrag für Ihr Objekt/Produkt vollständig aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeiten können. Reichen Sie bitte zunächst keine weiteren Unterlagen mit ein. Wählen Sie bitte den passenden Antrag aus der folgenden Liste aus:

 Angebotserstellung

Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir Ihre Angaben und setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Danach erstellen wir anhand Ihrer Angaben ein individuelles Angebot. Dieses erhalten Sie von uns zusammen mit einem vorbereiteten Gütesiegelantrag via Email oder auf dem Postweg zugesandt. Im Angebot informieren wir Sie auch darüber, welche ergänzenden Unterlagen (z.B. Zeichnungen) wir von Ihnen für die Prüfung benötigen.

 Gütesiegelantrag

Wenn Sie sich für eine Güteprüfung durch unser Haus entschieden haben, dann senden Sie uns bitte den beigefügten Gütesiegelantrag nebst den von uns angeforderten Unterlagen unterschrieben zurück. Unser Angebot wandelt sich hierdurch automatisch in einen Auftrag um, der durch Ihre Unterschrift als erteilt gilt.

 Erstprüfung

Nach Eingang der Prüfgebühren auf unserem Konto und Erhalt aller notwendigen Unterlagen und/oder Prüfgegenständen vereinbaren wir mit Ihnen einen Erstprüfungstermin. Dieser findet bei Objekten bei Ihnen vor Ort statt. Bei Produktprüfungen führen wir die Erstprüfung in unserem Haus durch, es sei denn, eine Anlieferung des Produktes zu uns ist nicht möglich oder zu aufwendig. Bei Objektprüfung benennen Sie unserem Prüfer bitte einen direkten Ansprechpartner vor Ort.

 Auswertung/Empfehlung

Die Prüflisten werden unmittelbar nach der Prüfung elektronisch an unsere Hauptgeschäftsstelle in Deutschland übermittelt. Dort findet zentral die Auswertung aller Prüfungen statt. Anhand der eingereichten Prüflisten und Unterlagen wird darüber entschieden, ob und in welcher Güte die Prüfung bestanden wurde. Hierbei wird das Ergebnis für jede, der 11 Nutzergruppen ermittelt. In jedem Fall wird zusätzlich eine Prüfempfehlung erstellt, die auf aufgetretene Barrieren, aber auch auf besonders gut gelöste Sachverhalte eingeht. Außerdem werden Lösungen für aufgetretene Barrieren aufgezeigt. Über das vorläufige Ergebnis werden Sie vorab informiert. Im Anschluss werden alle Unterlagen fertiggestellt und Ihnen zugesandt.

 Gütesiegelvergabe

6.1.Bestanden
Bei bestandener Erstprüfung erhält der Gütesiegelnutzer die Berechtigung zur 3-jährigen Nutzung des Gütesiegels. Er erhält eine Urkunde, nebst Prüfempfehlung und darf mit dem Gütesiegel werben.

6.2.Bestanden mit Auflagen
Wie 6.1. Allerdings erhält der Gütesiegelnutzer eine 6-monatige Frist zur Beseitigung der, in der Prüfempfehlung genannten Barrieren. Dies sind in der Regel geringfügige Barrieren. Erfüllt der Gütesiegelträger die Auflagen nicht, wird im das Gütesiegel so lange aberkannt, bis alle Barrieren beseitigt worden sind. Es erfolgt dann eine kostenpflichtige Wiederholungsprüfung.

6.3.Nicht bestanden
Der Anbieter erhält kein Gütesiegel. Er hat allerdings die Möglichkeit, nach Beseitigung der, in der Prüfempfehlung genannten Barrieren, eine kostenpflichtige Wiederholungsprüfung zu besantragen.

Eigenüberwachung und Fremdprüfung
Jeder Gütesiegelnutzer hat zur Einhaltung der Allgemeinen und jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen eine kontinuierliche und jederzeit reproduzierbare Eigenüberwachung aller gütegesicherten Objekte, Produkte oder Dienstleistungen durchzuführen. Diese kann auch durch ein zertifiziertes und auditiertes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen werden. Eine unangekündigte Fremdüberwachung kann jederzeit von einem anerkannten Prüfzentrum innerhalb der Laufzeit des Gütesiegels erfolgen.

 Verlängerung/Beendigung

Kurz vor Ablauf der Laufzeit wird der Gütesiegelnutzer von uns benachrichtigt. Er hat dann folgende Möglichkeiten:

7.1.Verlängerung und Wiederholungsprüfung
Es findet erneut eine Prüfung statt, um nachzuprüfen, ob die barrierefreie Güte des ausgezeichneten Objektes, Produktes oder der Dienstleistung nach wie vor gegeben ist. Ist alles in Ordnung und die Verlängerungsgebühr entrichtet, verlängern wir die Laufzeit um weitere 3 Jahre.

7.2.Beendigung
Möchte der Gütesiegelinhaber das Güteprüfsystem beenden, so kann er dies tun. Er ist dann verpflichtet, alle Gütesiegel zurückzugeben und die Nutzung des Siegels auf Produkten oder in der Werbung einzustellen.

 


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