EURECERT®

Verbraucher fragen - EURECERT® antwortet

Wir erhalten häufig Fragen von Verbrauchern zu unserem EURECERT%reg; Gütesiegel. Die häufigsten haben wir hier zusammengestellt und beantwortet. Wenn auch Sie Fragen zur Barrierefreiheit und EURECERT® haben, dann schreiben Sie uns.

 

Wofür steht das EURECERT® Gütesiegel für Barrierefreiheit eigentlich?

Die EURECERT® Gütesiegelvergabe gibt Verbrauchern und der Wirtschaft im Rahmen eines privatrechtlich organisierten Systems Sicherheit: Unter diesem Zeichen erwarten sie zuverlässige, solide, barrierefreie und vertrauenswürdige Objekte, Produkte oder Leistungen von gleichbleibend hoher Güte. Dem EURECERT® Gütesiegel liegt ein umfassender Gütebegriff zugrunde. Er geht stets über Normen und gesetzliche Bestimmungen hinaus, die sich zudem nur auf einzelne Eigenschaften eines Objektes, Produktes oder einer Leistung beziehen. Die EURECERT® Gütesiegelvergabe schließt dagegen immer eine Vielzahl von Aspekten ein, die für die Nutzung wichtig sind. Dies sind insbesondere Nutzertauglichkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Zielgruppen übergreifende Kundenorientierung für Alle, Zu- und Ausgänglichkeit sowie Kompetenz des Personals.

Mit der EURECERT® Gütesiegelvergabe ist ein weitreichendes Güteversprechen verbunden, das von der fachkundigen Beratung bis zur späteren Betreuung und zur Umsetzung von Prüfempfehlungen reicht. Das schafft Vertrauen und Sicherheit. Der EUKOBA e.V. hat sich den fairen und reellen Umgang mit seinen Kunden zum Ziel gesetzt. Deshalb unterwerfen sich die Gütesiegelinhaber freiwillig den Prüfbestimmungen der EURECERT® Gütesiegelvergabe.

 

Warum sollte ich z.B. bei der Reiseplanung oder dem Kauf von Produkten auf dieses Gütesiegel achten?

Wir hören und erleben es immer wieder. Ein Anbieter wirbt mit der Barrierefreiheit seines Angebotes oder seines Objektes. Hier darf keine bewusste Täuschung vorausgesetzt werden. Die meisten Anbieter wissen es meist nicht besser und sind der Meinung, dass eine Rampe und ein Behinderten-WC ausreichen. Die Ernüchterung, Enttäuschung und Verärgerung erfolgt dann meist vor Ort. Wir möchten, dass Sie sich darauf verlassen können, an Ihrem Ziel (z.B. Urlaubsort, Veranstaltungsort, Museum, etc.) das vorzufinden, was Sie von einem barrierefreien Angebot erwarten.

 

Was wird bei der Vergabe des Gütesiegels berücksichtigt?

Bei der Prüfung von Gebäuden werden alle öffentlich zugänglichen Bereiche (also z.B. Aufzug, Treppenhäuser, Toiletten, Behinderten-WC etc.) untersucht. Darüber hinaus interessiert uns aber auch der Außenbereich inklusive Parkplatz und ÖPNV.

Bei der Produktprüfung wird der gesamte Produktlebenszyklus untersucht. Dabei werden z.B. Nutzertauglichkeit, Verpackung, Sicherheit, etc. berücksichtigt.

 

Berücksichtigt das EURECERT® Gütesiegel auch Gesundheitsschutzaspekte?

Ja, das tut es. Da wir neben technischen Aspekten auch den Mensch und seine Bedürfnisse in unseren Prüfbestimmungen einbeziehen, ist auch das Thema Gesundheitsschutz für uns ein wichtiges Thema. So sind z.B. die antiallergene Gestaltung von Gebäuden Bestandteil unserer Prüfbestimmungen. Wir prüfen für Menschen.

 

Womit ist das Gütesiegel vergleichbar?

Laut Aussagen von Kunden, Verbrauchern gibt es im Verbreitungsgebiet unseres Gütesiegels kein vergleichbares System. Nur EURECERT® berücksichtigt insgesamt 11 Zielgruppen vom kleinen Kind bis zum Greis bei der Bewertung der Barrierefreiheit von Objekten, Produkten, Personen und Dienstleistungen. Unsere Prüfbestimmungen gehen hierbei deutlich über bestehende Normen hinaus, da sie z.B. neben technischen auch menschbezogene Aspekte einbeziehen. Somit ist das EURECERT® Gütesiegel für Barrierefreiheit die höchste Auszeichnung für Barrierefreiheit in unserem Verbreitungsgebiet

 

Wie kann ich erfahren, welche Objekte oder Produkte das Gütesiegel tragen?

In unserer "GüteIndex" Datenbank finden Sie von uns geprüfte Objekte, Produkte, Personen und Dienstleistungen. Anhand der Farbskalierung und den Nutzergruppensymbolen können Sie ablesen, ob ein Angebot für Sie passend ist. Mehr zu den Nutzergruppen und der Farbskala erfahren Sie in der Rubrik "Das Gütesiegel".

 

Muss ich für Produkte oder Angebote, die Ihr Gütesiegel tragen, mehr bezahlen?

Nein, dies würde auch unserer Philosophie widersprechen. Bewusst gestalten wir unsere Prüfgebühren so, dass auch kleine Anbieter das Gütesiegel beantragen, sprich es sich leisten können. Somit hat die Auszeichnung mit dem EURECERT® Gütesiegel keinerlei Einfluss auf die Preisgestaltung der Angebote oder Produkte.

 

Ist das EURECERT® Gütesiegel Pflicht?

Nein. Die Anwendung von Richtlinien ist grundsätzlich freiwillig und stellt eine Empfehlung dar. Das unterscheidet sie von Gesetzestexten. Allerdings können z.B. Vertragspartner im Baugewerbe die Anwendung unserer EURECERT® Prüfbestimmungen in Vereinbarungen (z.B. Ausschreibungen) verbindlich festlegen. Desweiteren können unsere Prüfbestimmungen, auch in Fällen in denen sie von den Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe (z.B. in Haftungsprozessen) dienen. Gerichte ziehen technische Regelwerke, wie unseres, in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Produkthaftungsrechts heran, um darüber zu urteilen, ob der Anbieter die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. eingehalten hat.

 

Werden Ihre Richtlinien eigentlich überprüft und aktualisiert?

Das EURECERT® Verfahren zur Ermittlung der Güte von Objekten, Produkten, Personen und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit ist ein lebendes und flexibles System. Wir reagieren umgehend auf Veränderungen am Markt und der Umwelt. Verändert sich der Stand der Technik maßgeblich, reagiert unser Kontrollausschuss sofort und überprüft, ob eine Anpassung unserer Allgemeinen und besonderen Prüfbestimmungen erforderlich ist und leitet entsprechend Maßnahmen (z.B. Revision) ein. Somit bilden wir mit unseren Prüfbestimmungen stets den aktuellen Stand der Technik ab.

Gütezeichenträger verpflichten sich gegenüber dem EUKOBA e.V. dazu, während der Laufzeit des Gütesiegels die Prüfbestimmungen in vollem Umfang einzuhalten und Veränderungen anzuzeigen. Verstöße werden von uns geahndet. Dies kann im schlimmsten Fall den Entzug des Gütesiegels bedeuten.

Aber auch wir wurden und werden überprüft. Auf Label-online werden beispielsweise Label nach einer einheitlichen Matrix bewertet. Untersucht wird beispielsweise, welchen Anspruch Label formulieren, wie unabhängig ihre Vergabe ist, welche Kontrollen vorgesehen sind und wie transparent dieser Prozess für Verbraucher ist. EURECERT® wird hier als besonders empfehlenswert eingestuft". (Zur Bewertung) Jeder Revision geht eine Fachkreisbefragung (Verbraucherverbände, Ministerien, Wirtschaftsverbände)voraus.


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